Montag, 16. April 2007

Versicherungstechnisches Hoppala

Auch wenn die Grundstücke/Gebäude jetzt in einem Grundbuch stehen, werden sie versicherungstechnisch als 2 getrennte Einheiten behandelt. Vier Wochen nach Erwerb haben wir ein Sonderkündigungsrecht. Wann eine Versicherung den Erwerb als Erwerb sieht, wissen wir nicht.

Egal, wir wollen kündigen, aber zwei Versicherungen erst zum 1.1.2008, weil die Verkäufer für die bereits gezahlte Versicherung keine Rückerstattung erhalten.

Die Versicherungsdame schickt uns drei Kündigungsschreiben:
  • Versicherung A
    • 2 Haftpflicht Altbau
    • Leitungswasser Altbau
    • Hausrat Altbau
      • kündigen auf 1.1.2008
  • Versicherung B
    • Gebäudeversicherungen Alt- und Neubau
      • kündigen auf 1.1.2008
  • Versicherung A
    • 2 mal Haftpflicht Neubau
    • Leitungswasser Neubau
      • kündigen sofort
???

=> Haftpflicht sind jeweils Hausbesitzer- und Heizöltankhaftpflicht.
=> Die Neubauversicherungen bei Versicherung A sollten auch auf 1.1.2008 gekündigt werden, wir erhalten ein neues Kündigungsschreiben.

Sobald die Budgetberechnung steht, wenden wir uns wegen Angebot für Bauherrenhaftpflicht nochmals an die Versicherungs-Dame. Bis dahin sind wir gespannt, was wir wann an welche Versicherung zu zahlen haben.

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