"Ohne Eigentumsänderung hier eingetragen."
Ein Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin brachte folgendes Licht ins Dunkel:
- die beiden Grundstücke und Gebäude standen in zwei verschiedenen Grundbüchern
- der Neubau wurde "ohne Eigentumsänderung" in das Grundbuch des Altbaus übertragen
- die Grundschulden für die Banken wurden eingetragen, diese erhielten Abschriften
- wir sind offensichtlich noch nicht unbedenklich genug, um als Neueigentümer eingetragen zu werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen